Verzögerte Datenübermittlung und Projektabwicklung
(1) Sollten wir die für die Bearbeitung bzw. Produktion des Projekts erforderlichen Daten nicht innerhalb von zwei Monaten nach unserer Anfrage erhalten, behalten wir uns das Recht vor, das Projekt mit dem bis dahin erreichten Arbeitsstand abzuschließen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeitsstunden gemäß unserem üblichen Stundensatz.
(2) Nach Eingang der erforderlichen Daten behalten wir uns das Recht vor, das Projekt fortzusetzen. Die restliche Summe wird nach Fertigstellung des Projekts als Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
(3) Sollten wir die erforderlichen Unterlagen für das Projekt auch nach weiteren vier Monaten, also insgesamt sechs Monaten, nicht erhalten, sind wir berechtigt, das Projekt abzurechnen und die Arbeiten daran nicht weiterzuführen.
(4) In diesem Fall haben die Kunden das Recht, die bis dahin erstellten Werke abzuholen und für ihre Zwecke weiterzuverwenden.